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Deutscher Opfer in Serbien wird am Europatag gedacht

 

Die Gesellschaft für serbisch - deutsche Zusammenarbeit wird am Europatag (9.Mai) an den Massengräbern von Rudolfsgnad (heute Knicanin ) und der serbischen Kragujevacer Gymnasiasten der unschuldigen deutschen  und serbischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der Vertreibung feierlich gedenken. Dazu erklärt BdV-Präsidentin Erika Steinbach MdB:

 

Der Bund der Vertriebenen  begrüßt die Initiative der Gesellschaft für serbisch - deutsche Zusammenarbeit von ganzem Herzen und dankt den Initiatoren,  dem Ersten Vorsitzenden der Gesellschaft, dem Bischof von Sabac Lavrentije, und dem Ersten Vorsitzenden, der Humanitären Organisation Sveta Ara aus Kratovo für ihre menschliche und verbindende Geste.

 

Es ist wohltuend für die Hinterbliebenen, wenn die Opfer nicht vergessen werden, die in den Todeslagern Titos grausam umgekommen sind. Fast 12.000 Deutsche, die vor allem ihre Heimat in der Vojvodina hatten,  sind zwischen März 1945  und März 1948 an Kälte, Hunger und Seuchen gestorben. Darunter waren 1040 Kinder vom Säugling  bis zum Vierzehnjährigen.

 

Ich begrüße, dass die Veranstalter nicht nur diese Opfer in Erinnerung rufen sondern auch fordern, dass beide Seiten, die serbische und die deutsche, sich offiziell  für das, was sie jeweils dem anderen angetan haben, entschuldigen. Dazu gehört auch das Bedauern deutscherseits über den Tod der sechzehnjährigen serbischen Gymnasiasten, die damals  von der deutschen Wehrmacht als Geiseln erschossen worden sind.

 

Das Gedenken und die Entschuldigung für den Tod von unschuldigen Zivilisten sollen Zeichen setzen  für einen Neuanfang beider Völker.  Menschliche Versöhnung beginnt „von unten“ durch Einsicht und Aussprechen der Wahrheit.  Sie kann nicht verordnet werden. Der Bund der Vertriebenen, der sich stets für die Ächtung von Vertreibungen eingesetzt hat, sieht in diesem Gedenken eine Mahnung gegen jede Form von „ethnischer Säuberung“, Folter und Vertreibung. So zeigt sich, dass Empathie der beste Weg zum Miteinander ist.

 

 

 


 

 

 

Serbien verabschiedet Anmeldegesetz für Restitution

 

Die Republik Serbien veröffentlichte am 31. Mai 2005 im Amtsblatt Nr. 45 das Gesetz über die Anmeldung und die Evidenz von enteignetem Vermögen. Damit ist die gesetzliche Grundlage zur Anmeldung von Vermögen gegeben, das nach dem 9. März 1945 enteignet worden war. Die Vermögensanmeldung hat bis spätestens 30. Juni 2006 bei der folgenden Stelle eingereicht zu werden. Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden:

Republicka direkcija za imovinu Republike Srbije
UL. Gracanicka br-8
SCG-11000 Beograd

Tel. 00381 -11-32 39 041 oder 32 39 998
Fax 00381-11-32 39 991

Die Evidenz der Anträge obliegt folgender Sektion:

Sektor za evidenciju
Tel./Fax 00381-11-33-46-706 oder 33 46 317

Siehe dazu auch Homepage der Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft in Wien


 

 

 

 

 

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